Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule

Das Land Niedersachsen baut seine „Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule“ (RZI) weiter aus.

Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren sind die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen der sonderpädagogischen Beratung und Unterstützung der inklusiven Schule in der jeweiligen Region.

Der Landkreis Ammerland hat inzwischen ein eigenes RZI. 

 

Kontakt:

RZI Landkreis Ammerland

Ammerlandallee 12

26655 Westerstede

 

Leitung:

Angelika Pommerening

Tel.: 04488 9836101

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Über das Onlineportal B&U des Bildungsportals Niedersachsen kann eine Beratung beantragt werden

 

Onlineportal B&U

Hier finden Sie Informationen zu den Mobilen Diensten und die Möglichkeit, eine Anfrage zu stellen

 


Aufgaben des RZI

Mit ihren Beratungs- und Unterstützungsleistungen stehen sie Schulen, schulischem Personal, Schülerinnen und Schülern, Eltern, Schulträgern und Studienseminaren zur Verfügung.

Neben der ortsnahen Beratung ist es Aufgabe der RZI, Entscheidungen zum Einsatz des sonderpädagogischen Personals an Schulen vorzubereiten. Ziel ist es, landesweit unter Beachtung regionaler Ausprägungen eine vergleichbare Qualität in der Ausstattung der Schulen mit entsprechender sonderpädagogischer Expertise sicherzustellen.

Die Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren Inklusive Schule sind Teil der Fachbereiche "Inklusive Bildung" in den Dezernaten 2 der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.

Derzeit sind die folgenden Aufgaben auf die RZI übertragen:

  1. Beratung von Schulen und Studienseminaren, schulischem Personal, Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern, Schulträgern in Bezug auf die Umsetzung der inklusiven schulischen Bildung
  2. Vorbereitung von Entscheidungen zum konkreten Einsatz des sonderpädagogischen Personals an Schulen (Versetzungen, Abordnungen) in Zusammenarbeit mit den Schulen
  3. Durchführung von Dienstbesprechungen oder Arbeitskreisen mit Schulleiterinnen und Schullei-tern und sonderpädagogischem Personal
  4. Entwicklung von regionalen Inklusionskonzepten auf Grundlage landesweiter Standards und Rahmenvorgaben
  5. Mitwirkung im Verfahren zur Feststellung über den Bedarf einer Schülerin/ eines Schülers an sonderpädagogischer Unterstützung
  6. Entscheidungen zum Personaleinsatz im Mobilen Dienst