Inklusive Beschulung

Als sonderpädagogisches Förderzentrum unterstützt die Astrid-Lindgren-Schule alle inklusiven Schulen in den Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn.

Dazu ordnet die Astrid-Lindgren-Schule mehr als 20 Lehrkräfte an die Grundschulen und Oberschulen der Gemeinden Edewecht und Bad Zwischenahn ab. Die Förderschulkräfte unterstützen die Regelschullehrer*Innen bei der Diagnostik, der Planung und Umsetzung von Differenzierungs- und Fördermaßnahmen sowie der Beratung von Eltern und Lehrkräften. Dabei steht das gemeinsame Fördern und Fordern aller Schüler*Innen mit und ohne Beeinträchtigung im Vordergrund.

Zudem ist eine Lehrkraft mit einigen Stunden an die bbs Ammerland abgeordnet.

Die Arbeit gestaltet sich sehr individuell und kann von Einzelarbeit mit dem Kind, über Kleingruppenarbeit bis hin zum gemeinsamen Unterrichten beider Lehrkräfte erfolgen.  

Dabei steht besonders die präventive Arbeit im Vordergrund. Schwächen und Entwicklungsrückstände frühzeitig erkennen, um so der Entwicklung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs entgegenzuwirken, stellt den Schwerpunkt der inklusiven Arbeit dar. Auch die Förderung besonders begabter Schüler*innen ist Bestandteil dieser Arbeit.

Jeder SuS soll entsprechend seiner Möglichkeiten gefördert und gefordert werden.

Dazu erhalten die Grundschulen pro Klasse zwei zusätzliche Lehrerstunden in der Woche Lehrerstunden (siehe Erlass vom 01.08.2011 „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“)

An der OBS Bad Zwischenahn und Edewecht erfolgt die Berechnung der Stunden über den Unterstützungsbedarf der Schülerinnen und Schüler vor Ort. Je nach Unterstützungsbedarf erhalten die SuS bis fünf Stunden zusätzliche Lehrerstunden (siehe Erlass vom 01.08.2011 „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“). Dabei steht auch hier die Diagnostik, Beratung und Umsetzung von Fördermaßnahmen im Vordergrund.

Ob ein Kind mit einem festgestellten Unterstützungsbedarf an der OBS oder an der Astrid-Lindgren-Schule unterrichtet wird, entscheiden die Eltern und Erziehungsberechtigten.